Deckbedingungen

Stutenanmeldung: XLS, PDF

  1. Der Abstammungsnachweis sowie eine evtl. vorhandene FEIF Beurteilung der Stute müssen der Anmeldung als Kopie beigefügt werden.

  2. Die Stuten müssen frei von ansteckenden Krankheiten und entwurmt sein und aus einem seuchenfreien Bestand kommen. Von allen Stuten, außer den Stuten mit Fohlen bei Fuß, wird eine Tupferprobe verlangt. 

  3. War die Stute mit dem Fohlen bei einem männlichen Pferd, so muss auch in diesem Falle eine Tupferprobe genommen werden, denn der Wallach oder Hengst könnte in der Zwischenzeit gedeckt haben. Der schriftliche Nachweis der Tupferprobe ist bei Übergabe der Stute vorzulegen. Nach der Entnahme der Tupferprobe darf die Stute nicht mehr zu einem Wallach oder Hengst, nur zum Deckhengst. Die erste Tupferprobe sollte früher erfolgen, da die Stute evtl. behandelt werden muss, was in der Regel 14 Tage dauert. Die Stute muss unbeschlagen sein.

  4. Im Falle von Krankheiten und Verletzungen, bei denen eine tierärztliche Behandlung notwendig erscheint, wird vom Hengsthalter nach dessen eigenem Ermessen zu Lasten und im Auftrag des Stutenbesitzers ein Tierarzt hinzugezogen. Eine Information des Stutenbesitzers erfolgt umgehend. Das gleiche gilt für evtl. notwendige Schmiedearbeiten.

  5. Für bestmögliche Unterkunft und Pflege ist Sorge getragen. Der Hengsthalter übernimmt jedoch keine Haftung für Verlust (Tod oder Entwendung), Beschädigung oder Minderwert der Stute oder des dazugehörigen Fohlens, gleich welcher Ursache. Der Haftausschuss umfasst auch die Tätigkeit der Erfüllungsgehilfen und erstreckt sich auf deren möglichen Vorsatz. Auch die Schäden, die durch die Zuführung zum Hengst oder durch den Deckakt selbst entstehen, ist er nicht haftpflichtig. Die Haftung des Gestüts beschränkt sich auf solche Schäden, die von ihm grobfahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt werden. Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen. Für von seinem Pferd verursachte Schäden haftet ausschließlich der Stutenbesitzer. Er ist da- für verantwortlich, dass eine für sämtliche Fälle der Tierhalterhaftung und sonstiger Risiken abdeckende Haftpflichtversicherung für sein Pferd besteht.

  6. Sollte die Stute nicht trächtig werden, so kann sie erneut gedeckt werden oder eine andere Stute des Besitzers im selben oder im Folgejahr. Es wird nur Weidegeld berechnet.

  7. Alle Stuten sollten möglichst pünktlich zum Beginn der Deckperiode angeliefert werden. Die Bezahlung sämtlicher Gebühren erfolgt bei Abholung der Stute.

  8. Die Anmeldegebühr von 100 EUR pauschal wird verrechnet.

  9. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Hengsthalters.

Wir verleihen auch günstig Deckhengste für 2022

 Deckgebühren 2022

Die Väter der Roetgener Pferde:

Gruppe 1 = 500 €: Hrimnir*
Gruppe 2 = 600 €: Glymur*
Gruppe 3 = 700 €: Styrmir, Sproti*


Weidegeld 5 € pro Tag.

* Mit Klick auf Name -> YouTube Video

  • Andvari frá Ey
  • Dreyri von Roetgen
  • Álfur frá Saudárkróki
  • Álfskjóni von Roetgen
  • Galsi frá Saudákróki
  • Dagur frá Efri-Raudalaek
  • Hervar frá Saudárkóki
  • Einar von Roetgen
  • Otur frá Saudárkróki
  • Glymur frá Innri-Skeljabrekku
  • Glymur frá Hala
  • Thóroddur frá Thóroddsstödum
  • Sproti frá Laugarvatni
  • Vilmundur frá Feti
  • Nói frá Stórahofi
  • Spuni frá Vesturkoti
  • Sveinn frá Saudárkróki
  • Kjarval frá Saudárkróki 
  • Aron fra Strandárhöfda 
  • Dagfari frá Saudárkróki  

  • Styrmir: DE2019143285. Styrmir von Roetgen, ein reinerbiger, rappwindfarbener sehr guter Hengst, sein Vollbuder von 2017 ist ebenfalls reinerbig für die Windfarbe. Seine Mutter ist Vinda frá Gröf, reinerbig für die Windfarbe. Der Vater ist Sproti frá Laugarvatni, ein Sohn von dem Spitzen Ehrenpreishengst Thoroddur frá Thóroddsstödum, für den schon 1 Million € geboten wurden. Sproti ist rappwindfarben und bringt große Gangpferde.
  • Glymur: Stockmaß 142 cm, Röhrbein 19 cm;  rappwindfarben von Glymur frá Innri-Skeljabrekku 8,62 4 jährig- Thokki frá Gardi Ehrenpreishengst
  • Sproti: Stockmaß 140 cm, Röhrbein 19 cm;  rappwindfarben von Thóroddur frá Thóroddsstödum Ehrenrpreishengst, M.: 8,20

Bei Anmeldung der Stute sind 100 € zu zahlen, sie werden mit dem Deckgeld verrechnet (= Anzahlung). Der Stutenhalter hat das Recht so lange ohne erneute Deckgebühr zu einem Roetgener Hengst zu kommen, bis ein Fohlen da ist. Er zahlt nur dann das Weidegeld. Die Stute kann auch ausgetauscht werden gegen eine andere Stute vom selben Besitzer. Eine Tupferprobe ist Pflicht auch wenn ein Hengst ausgeliehen wird. Nur Stuten mit gesunden Fohlen bei Fuß, wo noch kein männliches Pferd dabei war, in der Fohlenzeit, sie bedürfen keiner Tupferprobe. Selbstverständlich dürfen nur Pferde aus gesunden Beständen zum Hengst. In jedem Falle sollte ein ausreichender Schutz gegen Tetanus vorhanden sein.

Zu bedenken ist, dass eine Stute in der Fohlenrosse vielfach noch nicht sauber ist, deswegen gehen wir mit unseren Stuten grundsätzlich erst in der 2. Rosse zum Hengst.

Damit eine eventuelle Nachbehandlung bei einer nicht sauberen (positiven Stute) erfolgen kann, so ist es zu empfehlen die 1. Tupferprobe 6 Wochen vor dem Hengsttermin zu machen. Dann ist noch genügend Zeit die Stute zu behandeln. Danach wird eine neue Tupferprobe entnommen. In der Zwischenzeit darf kein männliches Pferd zu der Stute.

Oft genug kommen Stuten mit Zysten, diese Stuten haben Dauerrosse und nehmen nicht auf, sie stören in der Herde und stressen den Hengst, deswegen soll der Tierarzt bei der Entnahme der Tupferprobe dies bitte mit untersuchen. Es ist relativ einfach die Zysten zu behandeln, das weiß jeder Tierarzt, eine einmalige Behandlung genügt in der Regel. Es ist das gleiche Mittel was auch bei Kühen verwendet wird. Es wird einmal intramuskulär gespritzt.

Wir wünschen prächtige Fohlen
Alle unsere Hengste werden vor dem Deckeinsatz getupfert.

www.islandpferde-roetgen.de 

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