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Der
Abstammungsnachweis sowie eine evtl. vorhandene FEIF Beurteilung der Stute
müssen der Anmeldung als Kopie beigefügt werden.
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Die
Stuten müssen frei von ansteckenden Krankheiten und entwurmt sein und aus
einem seuchenfreien Bestand kommen. Von allen Stuten, außer den Stuten
mit Fohlen bei Fuß, wird eine Tupferprobe verlangt.
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War
die Stute mit dem Fohlen bei einem männlichen Pferd, so muss auch in
diesem Falle eine Tupferprobe genommen werden, denn der Wallach oder
Hengst könnte in der Zwischenzeit gedeckt haben. Der
schriftliche Nachweis der Tupferprobe ist bei Übergabe der Stute
vorzulegen. Nach der Entnahme der
Tupferprobe darf die Stute nicht mehr zu einem Wallach oder Hengst, nur
zum Deckhengst. Die erste Tupferprobe sollte früher erfolgen, da die
Stute evtl. behandelt werden muss, was in der Regel 14
Tage dauert. Die Stute muss
unbeschlagen sein.
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Im
Falle von Krankheiten und Verletzungen, bei denen eine tierärztliche
Behandlung notwendig erscheint, wird vom Hengsthalter nach dessen eigenem
Ermessen zu Lasten und im Auftrag des Stutenbesitzers ein Tierarzt
hinzugezogen. Eine Information des Stutenbesitzers erfolgt umgehend. Das
gleiche gilt für evtl. notwendige Schmiedearbeiten.
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Für
bestmögliche Unterkunft und Pflege ist Sorge getragen. Der Hengsthalter
übernimmt jedoch keine Haftung für Verlust (Tod oder Entwendung), Beschädigung
oder Minderwert der Stute oder des dazugehörigen Fohlens, gleich welcher
Ursache. Der Haftausschuss umfasst auch die Tätigkeit der Erfüllungsgehilfen
und erstreckt sich auf deren möglichen Vorsatz. Auch die Schäden, die
durch die Zuführung zum Hengst oder durch den Deckakt selbst entstehen,
ist er nicht haftpflichtig. Die Haftung des Gestüts beschränkt sich
auf solche Schäden, die von ihm grobfahrlässig oder vorsätzlich
herbeigeführt werden. Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen. Für von
seinem Pferd verursachte Schäden haftet ausschließlich der
Stutenbesitzer. Er ist da- für verantwortlich, dass eine für sämtliche
Fälle der Tierhalterhaftung und sonstiger Risiken abdeckende
Haftpflichtversicherung für sein Pferd besteht.
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Sollte
die Stute nicht trächtig werden, so kann sie erneut gedeckt werden
oder eine andere Stute des Besitzers im selben oder im Folgejahr. Es
wird nur Weidegeld berechnet.
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Alle
Stuten sollten möglichst pünktlich zum Beginn der Deckperiode angeliefert werden.
Die Bezahlung sämtlicher Gebühren erfolgt bei Abholung der Stute.
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Die
Anmeldegebühr von 100 EUR pauschal wird verrechnet.
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Gerichtsstand
und Erfüllungsort ist der Wohnort des Hengsthalters.
Wir verleihen auch günstig Deckhengste für 2022
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Deckgebühren 2022
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Die Väter der Roetgener Pferde:
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Gruppe 1 = 500 €:
Hrimnir*
Gruppe 2 = 600 €:
Glymur*
Gruppe 3 = 700 €:
Styrmir,
Sproti*
Weidegeld 5 € pro Tag.
* Mit Klick auf Name -> YouTube Video
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- Styrmir: DE2019143285. Styrmir von Roetgen, ein reinerbiger, rappwindfarbener sehr guter Hengst, sein Vollbuder von 2017 ist ebenfalls reinerbig für die Windfarbe.
Seine Mutter ist Vinda frá Gröf, reinerbig für die Windfarbe. Der Vater ist Sproti frá Laugarvatni, ein Sohn von dem Spitzen Ehrenpreishengst Thoroddur frá Thóroddsstödum, für den schon 1 Million € geboten wurden.
Sproti ist rappwindfarben und bringt große Gangpferde.
- Glymur: Stockmaß 142
cm, Röhrbein 19 cm; rappwindfarben von Glymur frá Innri-Skeljabrekku 8,62 4 jährig- Thokki frá Gardi Ehrenpreishengst
- Sproti: Stockmaß 140
cm, Röhrbein 19 cm; rappwindfarben von Thóroddur frá Thóroddsstödum Ehrenrpreishengst, M.: 8,20
Bei Anmeldung der Stute sind 100 € zu zahlen, sie
werden mit dem Deckgeld verrechnet (= Anzahlung). Der Stutenhalter hat das Recht so lange
ohne erneute Deckgebühr zu einem Roetgener Hengst zu kommen, bis ein Fohlen
da ist. Er zahlt nur dann das Weidegeld. Die Stute kann auch ausgetauscht
werden gegen eine andere Stute vom selben Besitzer. Eine Tupferprobe ist
Pflicht auch wenn ein Hengst ausgeliehen wird. Nur Stuten mit gesunden
Fohlen bei Fuß, wo noch kein männliches Pferd dabei war, in der Fohlenzeit,
sie bedürfen keiner Tupferprobe. Selbstverständlich dürfen nur Pferde aus
gesunden Beständen zum Hengst. In jedem Falle sollte ein ausreichender
Schutz gegen Tetanus vorhanden sein.
Zu bedenken ist, dass eine Stute in der Fohlenrosse vielfach noch nicht
sauber ist, deswegen gehen wir mit unseren Stuten grundsätzlich erst in der
2. Rosse zum Hengst.
Damit eine eventuelle Nachbehandlung bei einer nicht sauberen (positiven
Stute) erfolgen kann, so ist es zu empfehlen die 1. Tupferprobe 6 Wochen vor
dem Hengsttermin zu machen. Dann ist noch genügend Zeit die Stute zu
behandeln. Danach wird eine neue Tupferprobe entnommen. In der Zwischenzeit
darf kein männliches Pferd zu der Stute.
Oft genug kommen Stuten mit Zysten, diese Stuten haben Dauerrosse und nehmen
nicht auf, sie stören in der Herde und stressen den Hengst, deswegen soll
der Tierarzt bei der Entnahme der Tupferprobe dies bitte mit untersuchen. Es
ist relativ einfach die Zysten zu behandeln, das weiß jeder Tierarzt, eine
einmalige Behandlung genügt in der Regel. Es ist das gleiche Mittel was auch
bei Kühen verwendet wird. Es wird einmal intramuskulär gespritzt.
Wir wünschen prächtige Fohlen
Alle unsere Hengste werden vor dem Deckeinsatz getupfert.
www.islandpferde-roetgen.de |